EZA - Unions-Zollkodex (UZK) ab 1.5.2016 EZA-Eurasburg

Unions-Zollkodex (UZK) ab 1.5.2016

Mit Inkrafttreten des UZK ergeben sich zahlreiche Neuerungen für international tätige Unternehmen. Die Zertifizierung zum AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) gewinnt an Bedeutung, da viele zollrechtliche Vereinfachungen und Erleichterungen an diesen Status gebunden sind. Neu ist auch, dass Mitarbeiter einen Sachkundenachweis über ihre Zollkenntnisse erbringen müssen. Und selbst wenn der Dienstleister alle Zollanmeldungen abgibt, bleibt die Pflicht, diese zu kontrollieren – ein weiterer Grund, den Kenntnisstand der Sachbearbeiter auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir helfen Ihnen:

  • die Sachbearbeiter bedarfsgerecht zu schulen
  • Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Ihr Unternehmen zu ermitteln
  • zu ermitteln, welche zollrechtlichen Vereinfachungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und diese zu beantragen
  • und begleiten Sie bei der Erlangung des Status AEO C bzw. S